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Jungmakler: Reale Wachstumschancen ohne Eigenkapital beim Bestands- und Unternehmensverkauf

  • Autorenbild: Dr. Stefan Adams
    Dr. Stefan Adams
  • 1. Jan. 2018
  • 2 Min. Lesezeit

Eine zunehmende Anzahl von Beratern, Beiträgen und Awards widmet sich dem Nachwuchs innerhalb der Maklerbranche, den sogenannten Jungmaklern. Dies sind in der Regel gut ausgebildete Vermittler die in einer Branche, die im Umbruch steht, unter deutlich veränderten und gegenüber der letzten Dekade erschwerten Bedingungen (Digitalisierung, Umsetzung von IDD Richtlinien etc.), erfolgreich im Markt agieren. Ein Großteil dieser Jungmakler, keine Schönwetterkapitäne, ist  altersmäßig i. d. R. in der Altersklasse der 20er oder 30er Jahre und macht sich Gedanken über das notwendige Wachstum Ihrer Unternehmen. Dies beinhaltet neben dem organischen Wachstum – einem planbaren, aber auch langsamen Entwicklungspfad -  meist auch ein anorganisches Wachstum mit signifikantem Kapitalbedarf.

  

Auf der anderen Seite des Marktes stehen etablierte Maklerunternehmen mit ihren Gesellschafter-Geschäftsführern, die altersbedingt Ihre Nachfolge organisieren müssen. Eine aufgrund der Alterspyramide wachsende Anzahl an Unternehmern der erfolgreichen Babyboomer Generation (1958 – 1966), möchte nach unserer Wahrnehmung aussteigen und sucht unternehmerische und personelle Lösungen.

 

Der Erwerb von etablierten Maklerunternehmen, die ein mehrfaches des Unternehmenswertes des Jungmaklers darstellen, ist heute aufgrund der Risikopolitik der Banken mit ihren hohen Ansprüchen bei der Unterlegung mit Darlehens-Sicherheiten meist ausgeschlossen. Die Eigenkapitalanforderun-gen und die entsprechenden Sicherheiten sind für die Mehrzahl der Jungmakler nicht realisierbar.  Dennoch gibt es Wege, die beiden „Generationen“ hinsichtlich ihrer Präferenzen und Zielsetzungen gerecht werden können.

 

Die wachsende Anzahl etablierter mittelständischer Makler, die häufig deutlich > T€ 1000 Bestandscourtagen p.a. erwirtschaften, sucht nach Jungunternehmern, die bereits unternehmerische Kompetenz und den resultierenden Erfolg nachgewiesen haben, um die Nachfolge in ihrem Unternehmen zu regeln. Nachgewiesene Kompetenz heißt, dass der Jungmakler ein profitables Unternehmen mit entsprechenden Strukturen und mit positiven  Zukunftsperspektiven aufgebaut hat. Weiterhin verfügt der Jungmakler über eine überzeugende Unternehmerpersönlichkeit, die ihm erlaubt, auch Geschäftsführer einer um den Faktor 5 oder 15 mal größeren Einheit zu werden.

Notleidende Jung-Maklerunternehmen, die keine stabile Geschäftsentwicklung und Profitabilität aufweisen werden von etablierten Inhabern als Nachfolgelösung aber nach unserer Erfahrung immer ausgeschlossen.  

 

Die realisierten Modelle beinhalten dann die Einbringung des Bestandes bzw. des Unternehmens des Jungmaklers zu Marktkonditionen in das „große“ Maklerunternehmen im Rahmen eines Anteilstauschs oder einer Fusion mit Übernahme der Geschäftsleitung. Für einen überschaubaren Zeitraum geschieht dies gelegentlich noch mit Unterstützung des veräußernden „Altmaklers“.  Das weitere Veräußerungsprocedere beinhaltet dann eine sukzessive, ab Beginn des „Mergers“ geplante Übernahme weiterer  Unternehmensanteile bspw. unter Einsatz von Put- und /oder Call-Optionen durch den Jungmakler. Die Bewertungsparameter und Zeitpunkte bis zur möglichen vollständigen Anteilsübernahme werden schon zu Beginn der Transaktion fixiert.  Auch die zusätzliche Finanzierung von Private Equity aus verschiedensten Quellen, kann den Erwerb eines großen Maklerunterneh-mens durch Jungmakler in diesem Modell erleichtern, ohne Eigenkapitaleinsatz zu erfordern.      

 

Fazit: Jungmakler mit erfolgreichem Track Record und überzeugenden unternehmerischen Fähigkeiten, haben die Option anorganisch zu wachsen, ohne Eigenkapital einzubringen. Das beschriebene Modell stellt nach unserer langjährigen Erfahrung eine Win – Win Situation für Jung- und Altmakler dar, bei dem der Jungmakler ein außergewöhnliches Wachstumsszenario darstellen kann und der Altmakler einen motivierten und verantwortlich handelnden, durch Anteile gebundenen Geschäftsführer bekommt.

 
 
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